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1267. November 29. Olmütz.

3 Kal. Dec.

Bruno, Bischof von Olmütz, setzt die testamentarischen Bestimmungen fest, welche er, im Begriffe eine Reise nach Preussen anzutreten, im Vereine mit seinen Kapitularen aufgesetzt hatte, und bezeugt darin unter Anderem, dass er einen Wald und einige Dörfer um Hocenpla (Hotzenplotz), welche früher Bischof Robert besessen, die aber dann von dem verstorbenen König ockupirt und einem gewissen Andreas verliehen worden waren, von diesem um 120 Mk. abgelöst und vom König der Olmutzer Kirche bestättigt erhalten hat. Hierzu gehören folgende von dem Bischof auf Rodeland neu angelegte Dörfer: Peterswalde, Janestorph, Henrikestorph (Hennerwitz bei Leobschütz oder Hennersdorf im F. Jägerndorf), Arnoldestorph (Arnsdorf oestr. Schles.), Bertoldestorph (Bartelsdorf Troppau), Biterne, Levendal, Renfridestorph, Pizkerstorph (Peischwitz oestr. Schles.), und folgende früher schon angesetzte: Wiztogh, Kl. Paulowiz, ganz und Gross-Paulowitz halb, (Ober- und Nieder-Paulowitz bei Hotzenplotz), Zadik (Zottig ebendaselbst), Denziz (möglicher Weise Maidelberg oder Divæihrady ebendaselbst), und minus Glynig. Der Bischof hat gekauft 11 Hufen in Petrowiz (wahrscheinlich Peterwitz bei Leobschütz), 11 Mark zinsend, in Keytser (Katscher), einen Fischteich und eine Mühle mit 5 Rädern errichtet.

Aus dem Or. im Archiv zu Kremsier im c. d. Morav. III. 402 älterer mangelhafter Abdruck in Richters series episcoporum Olom. Die Deutungen der Ortsnamen in obigem Auszuge, der übrigens aus der längeren Urkunde nur das für Schlesien Wichtige hervorheben soll, nach einer freundlichen brieflichen Mittheilung des Professor Biermann in Teschen. Im Uebrigen ist die Urkunde wegen anderweitiger Anführungen in der Streitfrage, ob das Troppauische damals zu Mähren oder Schlesien gehört habe, wiederholt citirt worden, vgl. darüber Kneifel Topogr. des k. k. Antheils von Schlesien 1. I. 2. 19, und dagegen Dudik, des Herzogthums Troppau ehemalige Stellung zur Markgrafschaft Mähren 262 ff. Dass, wie der Letztere richtig bemerkt, in der Urkunde S. 406 mit dem Ausdrucke versus Poloniam schlesisches und zwar Teschensches Gebiet bezeichnet wird, dürfte, wenn es gleich keine uns undekannte Thatsache konstatirt, noch hervorgehoben werden.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.